Kinder bekommen keine Entschädigung für Alkoholmissbrauch in der Schwangerschaft

KASSEL - Kinder, die durch Alkoholmissbrauch der Mutter in der Schwangerschaft geschädigt wurden, haben in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat nun das Bundessozialgericht in Kassel in einem Urteil bestätigt, über das die Süddeutsche Zeitung in der vergangenen Woche berichtete (B 9 V 3/18 R). In dem Verfahren ging es um eine alkoholkranke Mutter, die während der Schwangerschaften exzessiv trank. Drei Kinder wurden behindert geboren, zwei starben nach der Geburt. Das dritte lebt bei einer Pflegefamilie, ist mittlerweile 15 Jahre alt und leidet am Fetalen Alkoholsyndrom. 2009 beantragt es staatliche Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz, das Opfer von Gewalttaten eine mitunter lebenslange Grundrente zubilligt. Im vorliegenden Fall ging es um 400 Euro monatlich. Das Bundessozialgericht lehnte die Klage ab. Ein Anspruch bestehe nur dann, wenn der Alkoholkonsum der Mutter auf den Abbruch der Schwangerschaft gezielt hätte und damit eine vorsätzliche unerlaubte Abtreibung gewesen sei. Dies erkannte das Bundessozialgericht in diesem Fall nicht und folgte damit weitestgehend den vorigen Instanzen, dem Sozialgericht Magdeburg und dem Landesgericht Sachsen-Anhalt. Jährlich kommen in Deutschland nach offiziellen Zahlen rund 10.000 Neugeborene mit Behinderungen durch Alkoholmissbrauch in der Schwangerschaft zur Welt, die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. 

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/alkohol-schwangerschaft-entschaedig…

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