Barrierefreiheitserklärung

Wir sind bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Im Bundesland Berlin wird die digitale Barrierefreiheit zusätzlich vom Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) vom 4. März 2019 gewährleistet. 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://nacoa.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die aktuellen Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 13. Dezember 2024 bis 30. Dezember 2024 durchgeführten Selbstbewertung gemäß den Richtlinien der BITV 2.0 und der WCAG 2.2.

Die oben genannte Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zu großen Teilen vereinbar. Wir bemühen uns, die technischen, redaktionellen und gestalterischen Aspekte eines barrierefreien Zugangs zu prüfen und entsprechend anzupassen oder zu korrigieren.

Eingeschränkt barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche entsprechen aus folgenden Gründen nicht den Anforderungen der BITV:

Textalternativen

An bestimmten Stellen (z.B. bei interaktiven Karten) sind Textalternativen redaktionell noch nicht oder ungenügend umgesetzt. Diese Barrieren sollen redaktionell innerhalb des Jahres 2025 umgesetzt werden. 

Kontraste

Beim Design ist das Kontrastverhältnis einiger Farben (z.B. bei Navigationsleisten oder in der Fußzeile) nicht ausreichend. Das Design soll innerhalb des Jahres 2025 entsprechend angepasst werden, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Eingabefelder

Die Seiten Newsletter abonnieren und Ambulante Hilfsangebote enthalten auf externen Skripten basierende Eingabefelder, welche das automatische Ausfüllen erschweren und Statusmeldungen nicht von Screenreadern automatisch vorlesen lassen. Aufgrund der externen Natur dieser Ressourcen ist eine Anpassung an diese Punkte hierbei kaum oder nur schwer möglich. Nacoa ist bemüht, diese Seiten in Zukunft anzupassen, um sinnvolle Lösungen für diese Inhalte zu ermöglichen.

Überschriftenebenen

Die Seite Neuigkeiten enthält externe Skripte, welche Inhalte automatisch hinzufügen. Aus diesem Grund gibt es vereinzelt Sprünge zwischen Überschriftenebenen, welche kaum oder nicht zu verhindern sind. Aufgrund der externen Natur dieser Seite ist auch hier eine Anpassung kaum oder nur schwer möglich. Nacoa ist bemüht, diese Seite in Zukunft anzupassen, um eine barrierefreiere Darstellung der Inhalte zu ermöglichen.

Daten der Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06. Januar 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18. Februar 2025 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Falls Sie uns bestehende Barrieren melden wollen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen wollen, können Sie sich an info@nacoa.de wenden. Per Post sind wir zu erreichen bei:

NACOA Deutschland - Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V.

Gierkezeile 39

10585 Berlin

Mögliche Barrieren sind beispielsweise:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind.
  • Inhalte, welche den Empfehlungen zur Barrierefreiheit gemäß der BITV 2.0 nicht entsprechen.
  • Inhalte oder Strukturen, die nicht verständlich formuliert sind oder schwer nachzuvollziehen sind.

Kontakt zur Schlichtung

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit Nacoa nicht erfolgreich war oder unsere Antwort nicht zufriedenstellend war, können Sie sich direkt an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden, um ein Schlichtungsverfahren zu beantragen. Weitere Informationen zu dem Antrage erhalten sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de

Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de kontaktieren.

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