Krankenkassen zahlen künftig auch für systemische Therapie

BERLIN - Der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat beschlossen, die Systemische Therapie als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zuzulassen. In der Systemischen Therapie werden Probleme nicht als Eigenschaft einzelner Personen gesehen, sondern als Auswirkung von sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe. "Individuelle Symptome werden als Ergebnis von krankheitserzeugenden und -aufrechterhaltenden Beziehungsmustern im Kontext der wichtigen Bezugspersonen gesehen", heißt es auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie. Die Therapie fokussiert sich dementsprechend nicht auf die einzelne Person, sondern auf die Interaktion zwischen Mitgliedern der Familie und der weiteren sozialen Umwelt - sie ist daher auch als Familientherapie bekannt.Das Verfahren wirke bei Erwachsenen insbesondere bei Angst- und Zwangsstörungen, bei unipolarer Depression, Schizophrenie, Substanzkonsumstörungen und Essstörungen, heißt es in der Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses.

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geschrieben am 28.11.19

Quellen: www.g-ba.de; SPIEGEL ONLINE
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