Förderangebot für Gesundheitsförderung in Kommunen: Maßnahmen für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien

BERLIN / KÖLN - Über ein neues Förderprogramm, welches die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit aufgelegt haben, können Kommunen bis zu 110.000 Euro Unterstützung für die Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen beantragen.

Das Programm soll gesundheitlich besonders verletzliche Personenkreise stärken, die oft schlechtere Gesundheitschancen als die Allgemeinbevölkerung haben. Hierzu zählen insbesondere auch Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien.

Über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren können Kreise und kreisfreie Städte die finanzielle Förderung erhalten; ergänzend muss die Kommune zeitlich abgestuft 20 bis 30 Prozent der beantragten Summe als Eigenleistung einbringen. Zur Beratung interessierter Kommunen hat das GKV-Bündnis für Gesundheit in jedem Bundesland ein Programmbüro als zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Weitere Informationen und Kontaktdaten gibt es online unter https://www.gkv-buendnis.de/buendnisaktivitaeten/wir-in-den-laendern/.

Die Umsetzung der zielgruppenspezifischen Interventionen erfolgt idealerweise in Kooperation mit einem kommunal ansässigen Programm- bzw. Projektträger (z. B. Sportverein, Wohlfahrtsverband), welcher Nähe zur Zielgruppe bzw. deren Lebenswelten aufweist. Antragsberechtigt für die Förderung ist stets die oberste Amts- und Verwaltungsleitung der Kommune. Lokale Kooperationspartner können aber auf Basis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung eng mit der Kommune zusammenarbeiten und sich so von Anfang an in die Planung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Maßnahmen einbringen.

Weitere Informationen und Details zum Förderangebot des GKV-Bündnisses für Gesundheit: https://www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/foerderangebote/

 

Quelle: GKV-Bündnis für Gesundheit

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