Bundesdrogenbeauftrage sieht bei Hilfen für Kinder aus Suchtfamilien die Kommunen in der Pflicht

BERLIN - Die Bundesdrogenbeauftragte, Daniela Ludwig (CSU) spricht sich anlässlich der elften Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien dafür aus, dass Gruppenangebote für die Kinder, die es bei der Sucht- oder Jugendhilfe schon gibt, eine dauerhafte, stabile Finanzierungsbasis bekommen sollen. Dies sei in erster Linie eine Aufgabe für Kommunen, so Ludwig. Passgenaue Gruppenangebote sollten außerdem ein fester Bestandteil der Präventionsmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden.

In diesem Zusammenhang sprach Ludwig sich für die schnelle Umsetzung der Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe „Hilfen für Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern“  aus. "Damit liegt endlich eine Blaupause vor, was Politik und Gesellschaft tun können, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Jetzt müssen diese Empfehlungen möglichst schnell in der Praxis umgesetzt werden, damit die Hilfe dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird!“, sagte die Bundesdrogenbeauftragte.

Die vollständige Presserklärung der Bundesdrogenbeauftragten gibt es hier

geschrieben am 10.02.20

Quelle: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung

 

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