Abschlussbericht der AG des Bundestages zu Kindern psychisch- und suchtkranker Eltern veröffentlicht

BERLIN – Die vom Deutschen Bundestag einberufene Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Situation von Kindern psychisch- und suchtkranker Eltern hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Er wurde am 16.12 dem Parlament übergeben. Damit ist das Dokument ab sofort öffentlich und kann hier heruntergeladen werden.

In der Arbeitsgruppe haben Vertreter/innen von Zivilgesellschaft und Wissenschaft und den drei Fachministerien für Gesundheit (BMG) Familie und Jugend (BMFSFJ) sowie Soziales (BAS) seit Frühjahr 2018 miteinander um Lösungen zur Verbesserung der  Situation von Kindern mit psychisch und/oder suchtkranken Eltern gerungen. Dabei ist es nicht gelungen, sich in der Arbeitsgruppe über konkrete Finanzierungsmodelle für viele der dringend erforderlichen Hilfen zu einigen. Der Bericht spiegelt daher einen Minimalkompromiss wider, der nicht alles abbildet, was in der Arbeitsgruppe diskutiert und von vielen der in die AG berufenen Expert/innen für notwendig erachtet wurde.

Der Bericht beinhaltet aber auch Punkte, die Verbesserungen gegenüber der jetzigen Rechtslage bewirken können:

  • Kinder sollen leichter und unabhängig vom Elternwillen Zugang zu Beratung erhalten.
  • Für Kinder, die mit Ihren psychisch- oder suchtkranken Eltern in einer Therapieeinrichtung aufgenommen werden (sog. Begleitkinder), sollen künftig therapeutische Angebote von verschiedenen Kostenträgern (Jugendamt, Krankenversicherung, Rentenversicherung) finanziert werden können.
  • Bereits bestehende präventive Gruppenangebote sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Wirksamkeit durch eine Nachevaluierung zu belegen und dadurch Zugang zu Förderungen zu erhalten.

Die Aufnahme dieser Punkte in den Bericht hat Empfehlungscharakter und bedeutet nicht, dass sie unmittelbar in geltendes Recht umgesetzt werden. Es ist nun am Bundestag, aus dem Bericht Schlussfolgerungen zu ziehen und sie in das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfe) einfließen zu lassen, das für  das Parlament im Jahr 2020 ansteht.

geschrieben am 17.12.2019

Quelle: AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. und Nachricht von NACOA

 

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