13.10.14. Hamm: DHS fordert Alkohol- und Tabakcent zur Finanzierung von Suchtprävention

Anlässlich der 54. Fachkonferenz Sucht, die mit dem Thema Suchtprävention vom 13. Bis 15. Oktober in Potsdam stattfindet, hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) eine Abgabe auf Alkohol und Tabak gefordert, mit der die Suchtprävention finanziell gesichert werden soll. Im Einzelnen fordert die DHS:

• Verteuerung von Alkoholika und Tabakprodukten durch eine einheitliche Steuer auf Bier, Wein/Schaumwein und Spirituosen sowie Tabaksteuererhöhungen

• Wirksame Umsetzung des Jugendschutzes

• Gesetzliche Regulierungen der Tabak- und Alkoholwerbung in Anlehnung an das Internationale Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle (FCTC)

• Sicherung der Finanzierung von Suchtprävention durch die öffentliche Hand und durch die Erhebung einer Abgabe auf alkoholhaltige Getränke und Tabakerzeugnisse („Alkohol- bzw. Tabakcents"). Die Verursacher müssen an der Finanzierung der Prävention durch unabhängige Fachkräfte beteiligt werden!

Zur Begründung der Forderungen weist die DHS darauf hin, dass der Suchtprävention gesamtgesellschaftlich eine herausragende Bedeutung zukomme, weil Sucht schwerwiegende gesundheitliche und soziale Folgen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für deren Angehörige, v.a. für die Kinder suchtkranker Menschen hat:

„Suchtprävention kann keine Fehlentwicklungen der Wirtschafts- und Sozialpolitik ausgleichen. Sie kann jedoch, richtig angesetzt, helfen, Milliarden Euro einzusparen: im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft, in der Justiz und in den sozialen Unterstützungssystemen.

40 Prozent aller Erkrankungen und vorzeitigen Todesfälle lassen sich auf nur drei Risikofaktoren zurückführen: Rauchen, Alkoholmissbrauch und Verkehrsunfälle, die selbst oft durch Alkohol verursacht werden (Quelle: WHO). Suchtprävention stellt daher eines der wichtigsten Instrumente zur Krankheitsvermeidung dar."

Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen

 

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