Drogenbeauftragte: Kinder Suchtkranker brauchen jetzt besondere Hilfe

BERLIN - Die Situation der rund drei Millionen Kinder und Jugendlichen, die mit mindestens einem süchtigen Elternteil aufwachsen, ist auch Thema im aktuellen Drogenbericht der Bundesregierung, den die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig nun vorgelegt hat: „Die Pandemie und ihre Folgen schaffen auch besondere Präventionserfordernisse“, erklärte Ludwig. „Nie war es so wichtig, Alkoholmissbrauch zu bekämpfen. Nie war es so essenziell, genau hinzuschauen, was in den Familien in der Nachbarschaft passiert. Gerade die Kinder Suchtkranker brauchen jetzt besondere Hilfe.“ Hierfür habe die Bundesregierung „Stück für Stück die Weichen gestellt.“

Konkret nennt der Bericht unter anderem folgende Punkte: Das Bundesgesundheitsministerium fördert das Projekt „KidKit Learning“, mit 150.000 Euro. Unter anderem wird KidKit im Rahmen dieses Projektes ein Schulungsprogramm für Lehrerinnen und Lehrer zur Erkennung von Kindern aus suchtbelasteten Familien und dem richtigen Umgang mit ihnen entwickeln. Zudem habe das Bundesfamilienministerium die Telefon- und Online-Beratungsangebote ausgebaut und die „Nummer gegen Kummer“ (www.nummergegenkummer.de) gestärkt, um die Erreichbarkeit des Kinder- und Jugendtelefons, des Elterntelefons sowie der Online-Beratung für junge Menschen zu erhöhen. Außerdem fördere das Ministerium seit dem 1. Mai 2020 den Ausbau des Online-Beratungsangebotes von „JugendNotmail“ (www.jugendnotmail.de). Damit verbunden ist auch die Förderung der Entwicklung einer „App“, um das Angebot von „JugendNotmail“ auch auf mobilen Endgeräten verfügbar zu machen.

Bei der Vorstellung des Berichtes verwies Ludwig auch auf Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das am 2. Dezember im Kabinett beraten wurde. „Wir setzen mit dem Gesetz schon einmal einen großen Block der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch und suchtkranker Eltern“ um“, sagte Ludwig. So sollen Kinder und Jugendliche in Zukunft die Möglichkeit haben, selbst zum Jugendamt zu gehen, wenn ein Problem besteht - ohne Kenntnis und Zustimmung der suchtkranken Eltern. Die betroffenen Familien sollen zudem viel früher und unkomplizierter erzieherische Hilfen erhalten können als bisher. Und in Zukunft sollen Ärzte – die der Kinder und die der Eltern sowie das Jugendamt endlich so zusammenarbeiten als säßen sie alle in einem Haus. Konkret heißt das, dass zum Beispiel Fallbesprechungen möglich werden, die nicht nur einen einzelnen, sondern die ganze Familie adressieren. „Das ist ein Riesenschritt“, sagte Ludwig.

Quelle: Den kompletten Jahresbericht der Bundesdrogenbeauftragten finden Sie hier

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