06.02.15 Frankfurt/M: Hessische Landesstelle kritisiert Präventionsgesetz

Die hessiche Landesstelle für Suchtfragen (HLS) hat sich in einem Schreiben an die hessischen Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Bundestages kritisch zum Bundes-Präventionsgesetz geäußert:

"Wie bei so vielen Gesetzesvorhaben zurzeit, sind die Interessen der Suchthilfe bzw. in diesem Fall der Suchtprävention, in dem Gesetzentwurf zur Prävention nicht adäquat berücksichtigt:

1. Ob der gesellschaftlichen Dimension von Suchterkrankungen muss sich das Thema „Suchtprävention“ durch die explizite Beteiligung der Suchthilfe in den neuen Strukturen zur Steuerung der Prävention niederschlagen.

2. Die seit Jahrzehnten existierenden hauptamtlichen Strukturen der Suchtprävention in Ländern und Kommunen und die dadurch vorhandenen Kompetenzen sind in einem Gesetz zur Gesundheitsförderung und Prävention sowie in dessen Umsetzung unbedingt zu berücksichtigen."

Die HLS kritisiert ferner in einer Präsentation zum Präventiongesetz: „Suchterkrankungen werden kaum berücksichtigt: Unverständlich bleibt, warum das Ziel „Tabakkonsum reduzieren" in die zu berücksichtigenden Zielsetzungen aufgenommen wird, das ebenso wichtige Ziel „Alkoholkonsum reduzieren" jedoch nicht genannt wird.

Die Präsentation der HLS zum Praventionsgesetz gibt es hier

Quelle: Hessiche Landesstelle für Suchtfragen
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