03.11.14 Berlin: Bundespräventionsgesetz liegt im Referentenentwurf vor

Künftig wird deutlich mehr Geld von den Krankenkassen für Maßnahmen der Primärprävention und der Gesundheitsförderung bereitgestellt. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präven­tionsgesetz - PrävG) aus dem Bundesgesundheitsministerium vor. Danach sollen die Krankenkassen ab 2016 jährlich mindestens sieben Euro je Versicherten für Präven­tions­zwecke ausgeben. Davon entfällt ein Mindestbeitrag von zwei Euro je Versicherten auf Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Auch für Leistungen zur Prävention in Lebenswelten (Kindertageseinrichtungen, Schulen et cetera) wird ein Mindestbeitrag von zwei Euro je Versicherten zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist von einer jährlich für Präventionszwecke zur Verfügung stehenden Summe in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro auszugehen. Mehr

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Vergleiche dazu: NACOA Neuigkeiten vom 29.8.2014

 

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