30.06.16 Berlin: Krankenkassen fördern NACOA
Geschrieben am 30.06.2016
Die Arbeit von NACOA Deutschland wird auch 2016 aus der Selbsthilfeförderung nach § 20 SGB V gefördert.
Aus der Gemeinschaftsförderung der gesetzlichen Krankenkassen erhält NACOA eine Pauschalförderung in Höhe von 13.000 €.
Unser Projekt „Online-Beratung für Jugendliche aus suchtbelasteten Familien" wird von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) mit 32.277 € gefördert.
Von der BARMER GEK erhält NACOA Projektförderungen in Höhe von 4065 € für die Durchführung der Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien sowie für den Druck von Informationsmaterialien.
Von der Techniker Krankenkasse erhält NACOA 549 € für den Druck von Informationsmaterialien.