03.03.17 Berlin: Bundesregierung erteilt neuen Gesetzesregelungen für COAs eine Absage

Auf eine Anfrage des Grünen Bundestagsabgeordneten Dr. Harald Terpe hat die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), sich zu der im Bundesdrogenbericht 2016 erhobenen Forderung nach flächendeckenden, regelfinanzierten Hilfen für Kinder aus suchtbelasteten Familen erklärt. Gesetzlichen Neuregelungen, um eine Regelfinanzierung zu ermöglichen, erteilte Fischbach eine Absage. Vielmehr sollten Hilfen für Kinder aus Suchtfamilien aufgrund der bestehenden Gesetze finanziert werden.

Die Anfrage im Wortlaut:

Abgeordneter Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzent wurf vorlegen, der Kindern aus Suchtfamilien einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfs- und Unterstützungsleistungen gibt, unabhängig davon, ob ihre Eltern bereits Hilfeleistungen erhalten, um „eine flächendeckende Hilfe im Rahmen einer Regelfinanzierung" zu gewährleisten, wie die Bundesregierung im Drogen- und Suchtbericht 2016 festhält?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 27. Februar 2017:

Die zu den aktuellen Herausforderungen im Abschnitt „Kinder aus suchtbelasteten Familien" zählende Aussage „Zudem ist eine flächendeckende Hilfe im Rahmen einer Regelfinanzierung notwendig, sodass nicht nur einzelne Projekte finanziell unterstützt werden" (Drogen und Suchtbericht 2016, S. 118), zielt nicht auf eine neue gesetzliche Regelung. Gemeint ist damit die Nutzung vorhandener Regelfinanzierungen, die sowohl auf dem SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) als auch auf dem SGB V (Präventionsleistungen nach § 20 sowie § 20a) basieren können. Mit der Jahrestagung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung am 19. Juni 2017 werden diese und eventuelle weitere Möglichkeiten einer flächendeckenden Hilfe für Kinder aus suchtbelasteten Familien vorgestellt und diskutiert werden.

 

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 18/11365

 

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